Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Basler Kochtopf  Störküche & Partyservice

Leistung
Die Firma Basler Kochtopf Störküche & Partyservice verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie verpflichtet sich einen Anlass zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut sie die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte den Präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen, Fotos, Logo und Texten stehen im geistigen Eigentum von Basler Kochtopf Störküche & Partyservice. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet.

Auftragsbestätigung
Ein Auftrag mit der Firma Basler Kochtopf Störküche & Partyservice kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Basler Kochtopf Störküche & Partyservice kommt der Auftrag zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Unkostenbeitrag
In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt der Vertrag nicht zustande, so ist die Firma Basler Kochtopf Störküche & Partyservice berechtigt, für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen zu fordern. Ein vom Kunden gewünschtes Probeessen wird speziell verrechnet. Annullierungen von verbindlichen reservierten Daten sind kostenpflichtig. In der Höhe der entstandenen Kosten.

Kurzfristige Änderungen
Die Firma Basler Kochtopf & Partyservice behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Ware auf dem Markt oder massiv erhöhter Angebotspreise, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern und verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.

Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Essen muss mindestens 21 Tage vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung dieser Anzahl wird automatisch die ursprüngliche gemeldete Anzahl in Rechnung gestellt.

Annullierung von Anlässen
Bei einer Annulierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnunge gestellt. Miete Eventlocation wird zu 100% verrechnet. 90-60 Tage vor dem Anlass 30% der vereinbarten Leistungen. 59-30 Tage vor dem Anlass 50% der vereinbarten Leistungen. 29-15 Tage vor dem Anlass 80% der vereinbarten Leistungen.14-0 Tage vor dem Anlass 100% der vereinbarten Leistungen.

Versicherung
An Kochevents oder Kochkursen ist die Versicherung (Unfall und Privathaftpflicht) Sache der Teilnehmenden. Das Hantieren mit Messern und anderen Küchengeräten geschieht auf eigenes Risiko. Die Firma Basler Kochtopf lehnt bei Verletzungen jede Verantwortung ab. Die Teilnehmer können für von Ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht werden. Das Rauchen ist im ganzen Gebäude aller Eventlocations strikt verboten.

Beizug eines Dritten
Die Firma Basler Kochtopf Störküche & Partyservice ist berechtigt, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vorzunehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die Firma Basler Kochtopf Störküche & Partyservice verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.

Vermittlung und Organisation
Die Firma Basler Kochtopf Störküche & Partyservice anerbietet dem Kunden unter anderem die Vermittlung von Künstlern, Musikern, Zelt, Räumlichkeiten für Anlässe oder technische Anlagen. Sie erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von 8% von deren Honorar. Den Vertrag schliesst der Kunde jedoch mit den Künstlern, Musikern, etc. direkt ab. Für die Organisation und das Supervising eines Anlasses erhebt die Firma Basler Kochtopf Störküche & Partyservice einen Honoraransatz von 12%.

Zahlungen
Die Firma Basler Kochtopf Störküche & Partyservice erhebt eine Akontozahlung vor Durchführung des Anlasses. Diese Akontozahlung beträgt im Normalfall 50% des Gesamtbetrages zahlbar vor Beginn des Anlasses. Die Restzahlung inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Schluss der Veranstaltung, aufgrund der detaillierten Rechnung, innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Basel-Stadt oder ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl der Firma Basler Kochtopf Störküche & Partyservice. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.